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Inklusives Konzept der Kunsthalle

Nach einer grundlegenden Umgestaltung wurde die „Neue Kunsthalle Otto Flath“ am 14. Februar 2020 als erstes inklusives Museum Schleswig-Holsteins eröffnet.
Das inklusive Konzept der Kunsthalle Flath folgt dem Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008, die eine eigenständige kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fordert. Diesem Anspruch folgend wurde die Kunsthalle Flath so umgestaltet, dass sie ohne zusätzliche Hilfe von Blinden und Sehbehinderten, Gehörlosen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparats und mit konditionellen Schwächen erlebt werden kann.
Das inklusive Konzept der Kunsthalle Flath umfasst einen taktilen Raumplan, taktile Bodenstreifen, Beschriftungen und Saaltexte in Brailleschrift, Erläuterungen für Gehörlose, unterfahrbare Informationstische, ein Behinderten WC und einen Behindertenparkplatz. Im Jahr 2021 wird ein inklusiver Medienguide fertiggestellt, der Texte in Leichter Sprache und Audiodeskriptionen für Blinde sowie die Nutzung einer Induktionsschleife für Gehörlose umfasst. Diese Angebote werden ergänzt durch spezielle Vermittlungsangebote für Menschen mit Behinderungen.
Das inklusive Konzept der Kunsthalle Flath wurde von Dagmar Linden M.A., Leiterin der Museumsberatung und -zertifizierung in Schleswig-Holstein entwickelt, die architektonische Umsetzung erfolgte durch den Architekten Torsten Simonsen, Bad Segeberg, verantwortlich für die inklusive Gestaltung der Kunsthalle Flath ist die Otto-Flath-Stiftung. Die Umsetzung wurde mit Mitteln des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sowie durch Förderungen der Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein, der Stiftung der Sparkasse Südholstein und des Förderkreises Kulturforum Flath e.V. und privaten Spenden finanziert.