Die Otto-Flath-Stiftung
Die Otto-Flath-Stiftung wurde noch zu Lebzeiten Otto Flaths am 21. Februar 1978 gegründet. Nach dem Tod seiner Mäzene Willy († 1977) und Ellen Burmester († 1978), die sich um die Organisation der Ausstellungshalle und die Vermarktung von Otto Flaths Werken gekümmert und ihm somit ein sorgloses künstlerisches Leben ermöglicht hatten, musste der Bildhauer sich um eine neue Form der Betreuung seines Werks bemühen. Bereits am 14. September 1977 hatten Otto Flath und Ellen Burmester einen Überlassungsvertrag über die Abtretung seiner zeichnerischen und bildhauerischen Arbeiten, der Gemälde Willy Burmesters sowie der Kunsthalle, des Hauses und des Grundstücks Bismarckalle 5 an die Stadt geschlossen. Die Stadt Bad Segeberg verpflichtete sich im Gegenzug, diesen Fundus einer noch zu gründenden Otto-Flath-Stiftung zum Eigentum bzw. zur Nutzung zu überlassen und dieser Stiftung an dem Grundstück ein dauerndes Nutzungsrecht einzuräumen.
Seit 2008 besteht die Otto-Flath-Stiftung aus dem Vorstand, der die Geschäfte der Stiftung führt und per Satzung vom Bürgermeister der Stadt Bad Segeberg gestellt wird, und dem Stiftungsrat, der aus 11 Mitgliedern besteht. Die gemeinnützige Otto-Flath-Stiftung hat ihren Sitz in Bad Segeberg.
Zweck der Otto-Flath-Stiftung ist die Förderung und Pflege des künstlerischen Werks von Otto Flath, ihr obliegen der Betrieb und die Unterhaltung der Kunsthalle Flath und der Villa Flath.